Fertigung beglaubigter und somit bei Behörden in Deutschland und Thailand verwendbarer Übersetzungen von Bilanzen, Steuerbescheiden, Gesellschafterverzeichnissen, Gründungsurkunden, Patentschriften, Gehaltsbescheinigungen, Bankbelegen, Rechnungen, Handelsregisterauszügen, Unterhaltsbescheinigungen, Gutachten, Gewerbeanmeldungen, Mahnbescheiden, Vergleichen und Vollmachten.
Lassen Sie sich ein Angebot machen!
Anfragen richten Sie bitte an Herrn Erik Schottstädt (Kontakt).
www.thai-uebersetzer.de – Ihre Thai-Übersetzer
Ihre Bank fordert Thai-Übersetzungen von bestimmten Unterlagen oder Ihre Versicherung verlangt die Vorlage von Nachweisen in thailändischer Sprache?
Reden Sie mit uns – Ihren Thai-Übersetzern!
Ihr Finanzamt in Deutschland verlangt Nachweise über das Entrichten von Steuern in Thailand und die entsprechenden Unterlagen müssen nun aus der thailändischen in die deutsche Sprache übersetzt werden?
Machen wir! – Ihre Thai-Übersetzer
Sie haben vor, bei einer Bank in Thailand einen Kredit aufzunehmen und sollen im Zuge der Prüfung deutsche Dokumente ins Thailändische übersetzen lassen?
Kein Problem! – Ihre Thai-Übersetzer
Sie haben in Thailand bzw. Deutschland eine Firma mit deutschen sowie thailändischen Teilhabern gegründet und möchten, dass sämtliche Vertragswerke übersetzt werden, also sowohl in deutscher als auch in thailändischer Sprache vorliegen?
Wann soll es losgehen? – Ihre Thai-Übersetzer